Aufbau und Struktur der LAG
Mitglieder
Die Landesarbeitsgemeinschaft vertritt in erster Linie die Interessen der Wohnprojekte, die aus Privatinitiativen und bürgerschaftlichem Engagement entstanden sind. Es sind jedoch auch Interessierte aus anderen Bereichen als Mitglieder zugelassen (Baugemeinschaften auf Eigentumsbasis, gewerblich geführte Projekte, Architekten, Planer, Berater usw.).
- Um die unterschiedlichen Interessen (ideell, bürgerschaftlich, ehrenamtlich vs. kommerziell, gewerblich) transparent zu halten, ordnen sich die Mitglieder bei der Aufnahme entsprechenden Kategorien zu.
- Projekte, Unternehmen, Vereine, Genossenschaften können als Organisation eine Mitgliedschaft erwerben.
- Die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung wählt den Vorstand.
Vorstand
Die eigentliche Arbeit findet im 9-köpfigen Vorstand statt, der mehrmals im Jahr zusammentritt.
- Fünf Vorstandsmitglieder müssen aus Initiativen und Projekten kommen, vier Vorstandsmitglieder vertreten den gewerblichen Bereich.
- Zwei Sprecher vertreten die LAG nach außen. Es gibt eine Doppelspitze; der Vorstand wählt für die beiden genannten Mitgliedergruppen je eine/n Sprecher/in.
- Vorstand und Sprecher/innen amtieren für vier Jahre.